Besuche in Bündner Spitälern ab sofort wieder erlaubt!

Das Gesundheitsamt Graubünden hat uns mitgeteilt, dass die Verfügung betreffend Einschränkungen von Besuchen in Spitälern vom 2. Juni 2020 aufgehoben wird. Besuche in den Bündner Spitälern sind ab sofort zugelassen, vorausgesetzt die Vorgaben des Bundes zu den Massnahmen betreffend öffentlich zugänglicher Einrichtungen eingehalten werden.

Das bedeutet konkret, dass die bekannten Massnahmen betreffend Hygiene, Abstand und Maskentragepflicht für die Besucherinnen und Besucher weiterhin gilt.

Folgende Einschränkungen gelten aber ab 26.06.2020 nicht mehr:

  • Jeweils nur ein Besucher pro Patient gleichzeitig
  • Maximal zwei Besuche pro Tag
  • Dauer des Besuches nicht länger als 60 Minuten
  • Nicht mehr als zwei Besucher pro Patient gleichzeitig im Mehrbettzimmer
  • Zutrittsmanagement mit Selbstdeklaration